Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten staatliche Zuschüsse für die eigene Weiterbildung zu erhalten. Hierbei sind die Programme des Bundes und der verschiedenen Bundesländer zu unterscheiden. Je nach Zielgruppe können unterschiedliche Programme relevant sein. Einen sehr guten Überblickt zur Finanzierung von Weiterbildung liefert die Übersicht der Stiftung Warentest, in der die Programme des Bundes als auch der einzelnen Bundesländern und deren Relevanz für die verschiedenen Ziegruppen (Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer, Selbständige) aufgezeigt werden.

Im Folgenden werden einige besonders für das Weiterbildungsangebot der Bildungsakademie relevanten Programme kurz skizziert:

Aufstiegs-BAFöG

Mit dem am 1. August 2020 in Kraft getretenen neuen Aufstiegs-BAföG ist das Förderangebot für Personen die eine berufliche Fortbildung, wie bspw. zum Fachwirt Güterverkehr und Logistik, anstreben, deutlich attraktiver geworden. So hat sich der Zuschussanteil zu den Fortbildungskosten auf 50% erhöht und die Darlehenserlasse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung werden großzügiger gehandhabt. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Aufstiegsprämie

Verschiedene Bundesländer honorieren Ihre berufliche Weiterbildung mit einer Prämie bzw. Bonus:  

Hessen: Seit 2024 können Absolventen die eine Aufstiegsfortbildung (Meister oder Fachwirt) erfolgreich absolviert haben, die Aufstiegsprämie in Höhe von 3500,– Euro des Landes Hessen beantragen. Voraussetzung: Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Hessen liegen. www.wirtschaft.hessen.de

Rheinland-Pfalz: Der Aufstiegsbonus des Landes Rheinland-Pfalz gilt ebenfalls für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen. Der Bonus beträgt seit dem 01. Januar 2021 2.000,– Euro. Der Beschäftigungsort bzw. der Hauptwohnsitz müssen in Rheinland-Pfalz liegen. www.mwvlw.rlp.de

Bayern: In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Der Bonus beträgt 2.000 Euro. www.stmwi.bayern.de

Weiterbildungsstipendium

Sie haben Ihre Ausbilung mit überdurschnittlichem Erfolg (87 Punkte oder besser) abgeschlossen und sind unter 25 Jahre alt? Dann kommen Sie ggf. für ein Weiterbildungsstipendium in Frage, über das Sie ein Budget für Ihre persönliche Weiterbildung in den nächsten 3 Jahren erhalten. In der Regel werden Sie hierbüber bereits durch Ihre IHK im Nachgang zu Ihrer Abschlussprüfung informiert.

Arbeitsagentur

Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Ihre Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagentur übernommen werden. Das WeGebAU-Programm der Arbeitsagentur unterstützt Arbeitnehmer/-innen beim Nachholen des Berufabschlusses durch die Übernahme der Lehrgangskosten. Arbeitslose können bspw. durch eine Qualifizierungsmaßnahme bzw. Umschulungsmaßnahme wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Nehmen Sie hierzu mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur Kontakt auf. 

Das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, (offizielle Kurzform: Qualifizierungschancengesetz) ist am 1. Januar 2019, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4, in Kraft getreten.

BAG-Förderprogramm

Mit den Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG) Ausbildung bzw. Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen bzw. Ausbildungsplätze zum Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin schaffen. Die genauen Einzelheiten können der jeweiligen Förderrichtlinie entnommen werden. Es sind die entsprechenden Antragsfristen zu beachten.

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie förderte der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Für die Förderung standen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine konnten miteinander kombiniert werden. Lesen Siemehr darüber.

Beachten Sie bitte, dass jedes Programm eigene Zugangsvoraussetzungen hat und wir Sie hier nur grundsätzlich darüber informieren können. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Sie tatsächlich eine Förderung erhalten. Gleiches gilt für etwaige Steuervorteile, da diese immer von Ihren persönlichen Gegebenheiten abhängen.

Stand: 11.07.2024

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Tipp: Steuervorteile nutzen!

Die in Zusammenhang mit einer Fort- und Weiterbildung anfallenden Kosten können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

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Telefax 069 776 356

 
 
 
 
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