Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endete am 31. Dezember 2020. Seitdem nimmt das Vereinigte Königreich nicht mehr an der Politik der EU teil und hat den EU-Binnenhandel verlassen. Der neue Partnerschaftsvertrag, den die EU und das Vereinigte Königreich am 24.12.2020 getroffen haben, regelt die Beziehungen nach dem 31. Dezember 2020. Die Einigung beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit die größten Handelshemmnisse abwendet. Das neue Abkommen wird zum 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Es stellt die Handelsbeziehungen zwischen der EU und UK auf eine neue Grundlage und bedarf zunächst noch der Zustimmung beider Parlamente. Das soll möglichst noch im Januar 2021 erfolgen. Endgültig in Kraft tritt der neue Partnerschaftsvertrag, wenn die beidseitige Ratifizierung erfolgt ist. Das Verhältnis zwischen der EU und UK ändert sich damit grundlegend. Im Warenverkehr treten die rechtlichen Vorschriften des Extrahandels in Kraft. Unternehmen müssen sich nun mit neuen umfassenden Vorschriften und Bestimmungen befassen und deren Einhaltung sicherstellen. Unser Webinar informiert Sie über die neuen Vorschriften und Bestimmungen.
Vorschriften des Extrahandels
Zollrechtlicher Ablauf der Warenausfuhr EU/GB
Dreistufenplan bei der Einfuhr in GB
Zollrechtlicher Ablauf der Wareneinfuhr in GB
Sonderregelung Nordirland
Zollrechtlicher Ablauf der Warenausfuhr GB/EU
Zollrechtlicher Ablauf der Einfuhr in die EU
Warenursprung und Präferenzen
Lieferantenerklärungen aus GB
Bildungsakademie Spedition,
Logistik & Verkehr e. V.
Eschborner Landstraße 42-50
60489 Frankfurt am Main
Telefon 069 970 811 30
Telefax 069 776 356
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Christian Eichmeier
Geschäftsführer: Dipl. Oec. Thorsten Hölser
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