Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien läuft aus

13.10.2023

Berlin, 11. Oktober 2023

Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien läuft aus

Entscheidung der EU-Kommission trägt zur Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse bei

Die Entscheidung der EU-Kommission, die bis zum 25. April 2024 befristete Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien nicht erneut zu verlängern, wird vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik ausdrücklich begrüßt. Damit endet eine kartellrechtliche Sonderstellung für die Container-Linienschifffahrt, die zu Marktverwerfungen nicht nur zulasten vieler Überseespeditionshäuser und deren Kunden, sondern der Logistikbranche insgesamt sowie der Häfen geführt haben.

Ursprünglich sollten Konsortien durch eine effizientere Nutzung von Schiffskapazitäten für eine Erhöhung der Produktivität und ei-ne Verbesserung der Servicequalität sorgen. Hiervon hätten europäische Reedereikunden und Verbraucher profitieren sollen. „Die marktbeherrschende Stellung der drei weltweit größten Seeschifffahrtsallianzen hat die ursprüngliche Zielsetzung der GVO aber längst ins Gegenteil verkehrt“, so DSLV-Präsident Axel Plaß.

Gepaart mit beihilferechtlich zulässigen Steuervorteilen sowie allianzübergreifenden Verflechtungen der Reedereien hat dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen vor allem für mittelständische Speditionsunternehmen und deren Kunden geführt.

„Selbstverständlich muss die europäische maritime Wirtschaft im globalen Wettbewerb bestehen können und deshalb gestärkt werden. Die meisten Container-Linienreedereien sind aber längst keine klassischen Schifffahrtsunternehmen mehr, die mit reinen Schiffstransporten von Hafen zu Hafen ihr Geld verdienen. Als global agierende und finanzstarke Großkonzerne erbringen sie integrierte Dienstleistungen entlang der gesamten Lieferkette. Dadurch sind sie in die Märkte der Logistikbranche eingedrungen, mit deren Unternehmen sie heute im direkten Wettbewerb stehen,“ erläutert Plaß. „Die Entscheidung der Kommission, auf die der DSLV und sein europäischer Dachverband CLECAT fortlaufend gedrängt haben, ist deshalb richtig - allerdings kommt sie Jahre zu spät.“

In ihrer Entscheidung führt die Europäische Kommission aus, dass die Zusammenarbeit zwischen Reedereien auf Grundlage allgemeiner EU-Kartellrechtsvorschriften grundsätzlich zulässig bleibt. Der DSLV fordert die Kommission deshalb auf, die Entwicklung der Container-Linienschifffahrt im Interesse der europäischen Wirtschaft und Verbraucher weiterhin konsequent zu beobachten.

Als Spitzen- und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 600.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von 135 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: Juli 2022). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL- und 3PL-Providern über größere, inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See-, Luftfracht-, Zoll- und Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind.


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